VRE Odervorland Windkraftanlage

Anbieter der Vermögensanlage: VRE Odervorland Windkraft GmbH & Co. KG

Weitersagen:

  • Bestandsanlage mit Ertragshistorie

  • Erfahrener Betreiber

  • Gesicherte Einspeisevergütung nach dem EEG

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Grußwort

Liebe Interessenten, liebe Anleger/innen,
mit dem Projekt VRE Odervorland Windkraft setzt die MLK Gruppe ihre Initiativen für eine ertragsreiche Anrainerbeteiligung im Windeignungsgebiet Jacobsdorf fort. Nach vergünstigten Anrainertarifen und einem attraktiven Bürgersparprojekt legt die MLK Gruppe nun eine Anlagemöglichkeit vor, die noch bessere Ertragschancen bietet als die bisherigen Angebote. 4,30 % p.a. Zinsen werden auf ein Nachrangdarlehen gewährt, das Sie der Windkraftanlage VRE Odervorland Windkraft geben. Bis Ende 2028 soll das Nachrangdarlehen wieder getilgt sein, die Tilgung beginnt mit dem 5. Jahr der Laufzeit der Vermögensanlage. 
 
Wir haben dieses Projekt insbesondere für Anrainer des Windeignungsgebiets in Jacobsdorf aufgelegt. Aus diesem Grund bieten wir das Investment in den ersten beiden Monaten nach Onlinegang exklusiv Anrainern – das heißt Einwohnern der Gemeinde Jacobsdorf – an. Erst danach öffnen wir das Angebot auch für weitere Interessenten. 
 
Ziel des Vorhabens ist ein Investment, das den Beteiligten die Chance auf eine rentable Geldanlage gibt. Selbstverständlich birgt auch dieses Projekt Risiken: Da es sich in diesem Fall um ein Nachrangdarlehen handelt, welches mit den Einnahmen aus dem Betrieb der Windkraftanlage getilgt wird, ist die Rückzahlung daran gebunden, dass die Windkraftanlage nicht ausfällt oder nicht an einer lang anhaltenden Windflaute leidet. Auch unvorhergesehene Kosten können das Projekt gefährden. Aber wir werden alles tun, um das Projekt erfolgreich abzuschließen.
 
Die Vorteile dieser Vermögensanlage sind: 
  • Die Windenergieanlage, ihre Erlöse und Kosten sind auf der Basis eines langfristigen Betriebs bekannt, bestätigt und ausgewertet. 
  • Die Kalkulation ist insbesondere auf der Basis der gemittelten Einnahmen aus den Jahren 2017 bis 2019 vorgenommen worden.
  • Die Anlagen erhalten bis zum Ende 2028 eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung, die bis dahin gleich hoch bleibt.
  • Sogenannte Netzsicherheitsmaßnahmen werden vom Netzbetreiber entschädigt. 
  • Da es sich um eine Altanlage handelt, greifen die neueren Regelungen zu den sogenannten negativen Strompreisen nicht. Es gibt also keine verdeckten Einnahmereduktionen.
  • Um gegen böse Überraschungen gefeit zu sein, hat die Anlage einen Vollwartungsvertrag, der auch Großkomponenten abdeckt. 
  • Der Standort ist durch einen langjährigen Nutzungsvertrag gesichert.
  • Verwaltet wird die VRE Odervorland Windkraft von einem erfahrenen Betriebsführer, der das Optimum aus dem Betrieb holte. 
  • Bis zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens sind keine Ausschüttungen vorgesehen, so dass der erwirtschaftete Überschuss als Liquiditätsreserve zurückgelegt wird. 
  • Die MLK Gruppe hat seit 2007 mehr als dreißig Windenergieanlagen am Standort Jacobsdorf realisiert und betreibt sie seitdem. Soll heißen: Hier gibt es immer einen Verantwortlichen, der bei Bedarf auch wirklich ansprechbar ist.
 
Das Projekt VRE Odervorland Windkraft wurde speziell für diese Anlagemöglichkeit ausgewählt und bereitgestellt. Die Beteiligung am Projekt ergänzt das Anrainerförderprogramm der MLK Gruppe, dieses Mal um ein Projekt, das mehr Zinserlöse ermöglicht als etwa das 2020 angebotene Bürgersparprojekt, das die MLK Gruppe mit der DKB umgesetzt hat. Allerdings sind dabei auch höhere Risiken einzugehen. Wir bitten Sie, das bei einer Anlageentscheidung zu bedenken. 
 
Uns würde es freuen, wenn Sie dabei wären!
 
Ihr Prof. Dr. Walter Delabar
Geschäftsführer VRE Odervorland Windkraft GmbH & Co. KG

Projektbeschreibung

Die Projektgesellschaft
Betreiberin der Windkraftanlage ist die VRE Odervorland Windkraft GmbH & Co. KG mit Sitz in Jacobsdorf, Brandenburg, die ausschließlich zu dem Zweck gegründet wurde, diese Anlage zu betreiben. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Handelsregisternummer HRA 3990 FF eingetragen. Vertreten wird sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Ventus Regenerative Energien GmbH mit Sitz in Erkelenz, NRW (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 9189). Geschäftsführer ist Herr Prof. Dr. Walter Delabar. Alleiniger Gesellschafter ist Herr Heinrich Lohmann, der Gründer und Geschäftsführer der MLK Gruppe.

Das Projekt
Die MLK Gruppe hat im Jahr 2008 die Windenergieanlage der VRE Odervorland Windkraft gemeinsam mit zwei weiteren Anlagen in Betrieb genommen, die von der MLK Windpark Sieversdorf Nr. 51 GmbH & Co. KG übernommen wurden. Beide Gesellschaften haben einen Pool gebildet, mit dem die Einspeiseerlöse möglichst gerecht zwischen den Betreibergesellschaften aufgeteilt werden. Die Erlöse werden zwischen den drei Anlagen gedrittelt. Egal welche Anlagen also wieviel Strom erzeugt: Sie erhält denselben Erlös wie jeweils die anderen beiden zugeteilt.

Errichtet wurde seinerzeit eine Anlage des Typs Vestas V90 mit einem Rotordurchmesser von 90 Metern und einer Nabenhöhe von 105 Metern, die bis heute betrieben wird.

Die VRE Odervorland Windkraft erhält im Rahmen des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) bis einschließlich 2028 eine gesicherte Einspeisevergütung von 8,43 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Der Strom wird ins Netz der EDIS eingespeist. Vermarktet wird der eingespeiste Strom durch den Direktvermarkter Naturstrom. Die durchschnittliche jährliche Stromeinspeisung liegt bei ca. 3,9 Mio. Kilowattstunden. Aufgrund des Poolvertrags werden der VRE Odervorland Windkraft jährlich etwas mehr als 4,1 Mio. Kilowattstunden zugerechnet.

Das Projekt ist durch einen langjährigen Pachtvertrag abgesichert. Die Windenergieanlage wird durch den Hersteller Vestas im Rahmen eines Vollwartungsvertrags (AOM 4000) gewartet. Zugleich ist der Betrieb durch ein Versicherungspaket gegen Erlösausfälle und Reparaturkosten abgesichert. Überwacht wird die Anlage durch die Regenerative Energien Zernsee GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin, die vor Ort zudem ein Büro unterhält und die gleichfalls zur MLK Gruppe gehört. 

Das Projekt wurde mit einem Darlehen der Deutsche Kreditbank AG (DKB) finanziert. Finanzierungsstand lag zum 31.12.2019 bei Euro 729.913. Die Windenergieanlage ist im Rahmen der Finanzierung an die Bank sicherungsübereignet, die DKB hat sich den Vorrang bei den Erlösen vertraglich zusichern lassen. Nachrangdarlehensgeber sind demnach der Bank nachgeordnet, solange die Bankfinanzierung nicht abgeschlossen ist. Ca. Euro 130.000 pro Jahr beträgt die Tilgung, die der Bank zufließt. Mitte 2025 läuft die Finanzierung aus. 

Zu den allgemeinen Betriebsrisiken einer Anlage gehören windschwache Phasen und eine vorzeitige Außerbetriebnahme der Anlage. Das Risiko einer Außerbetriebnahme steigt zwar mit dem Alter der Anlage, ist aber durch den Vollwartungsvertrag und die Absicherung durch eine Versicherung weitgehend minimiert. Sollte es dennoch vor 2028 zu einer Außerbetriebnahme aus technischen Gründen kommen (andere sind kaum vorstellbar), ist ein Ersatz der Altanlage durch eine Neuanlage möglich und gegebenenfalls sinnvoll. Da die Altanlage den Standort gesichert hat, wird es ihr aller Voraussicht nach möglich sein, gegebenenfalls noch offene Verpflichtungen aus dem Nachrangdarlehen, die nicht mit den Rücklagen abgedeckt sind, an das Neuprojekt weiterzureichen.

Im Jahr 2020 hat Herr Heinrich Lohmann als Gesellschafter die Anlage der VRE Odervorland Windkraft von den Alteigentümern übernommen. Zudem wurde die persönlich haftende Gesellschaft ausgetauscht. Beides geschah zu dem Zweck, ein weiteres Beteiligungsangebot für Anrainer anbieten zu können. 

Das Angebot

Die Projektgesellschaft bietet Investoren ein Nachrangdarlehen bis zu einem Gesamtbetrag von 400.000 Euro an. Eingelegt werden können Beträge zwischen 250 und 25.000 Euro. Verzinst wird das Darlehen mit einem Satz von 4,30 % p.a.. Die Laufzeit endet am 31.12.2028. Die Auszahlung der Zinsen ist jährlich, nachschüssig jeweils zum 31.03., erstmals fällig am 31.03.2022. Die Rückzahlung findet in Raten statt, erstmals zum 31.03.2026 mit einem Betrag von Euro 70.000. In den folgenden Jahren werden jeweils weitere Euro 110.000, nachschüssig zum 31.03. getilgt. Die Zinszahlungen verringern sich jeweils mit der Rückzahlung des Darlehens. 

Vorrangiger Zweck des Darlehens ist die Refinanzierung des eingesetzten Eigenkapitals der Gesellschaft sowie die Sicherung des laufenden Betrieb der Windkraft-Anlage in Jacobsdorf zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist und nach dem EEG vergütet wird. Die Anlage ist bereits fertiggestellt und wurde 2008 in Betrieb genommen. 

Der Emittent ist eine sogenannte Projektgesellschaft, also eine Gesellschaft, die eigens zur Durchführung dieses Projekts gegründet wurde und ansonsten kein weiteres Geschäft betreibt. Mit dem Betrieb der Windkraftanlage sollen Umsätze generiert werden, um die Ansprüche der Nachrangdarlehensgeber („Anleger“) auf Zinszahlung und Rückzahlung der Nachrangdarlehensvaluta zu bedienen

Die Anleger investieren in eine bereits errichtete und seit 2008 betriebene Windenergieanlage eines international renommierten Herstellers. Die Laufzeit ist bis zum Ende der EEG-Förderung am 31.12.2028 konzipiert. Das Darlehen der DKB wird zum September 2025 zurückgezahlt sein, so dass ab diesem Zeitpunkt ein weiterer Puffer für die Rückzahlung des Nachrangdarlehens zur Verfügung steht. 

Die Projektgesellschaft hat die folgende Planberechnung vorgelegt:



Bei Prognose der Erlöse wurden die Durchschnitteinspeisungen der Jahre 2017 bis 2019 zugrunde gelegt, die allerdings recht windarm waren. Das Risiko, dass die Windenergieanlage der VRE Odervorland Windkraft von Neuanlagen zugebaut wird, die nachträglich im Windeignungsgebiet errichtet werden, besteht aus heutiger Sicht nicht, da das Eignungsgebiet in diesem Bereich derzeit keine neuen Standorte zulässt. 

Auf der Basis der Durchschnittseinspeisungen 2017 bis 2019 wurde ein jährlicher Erlös von rd. Euro 298.000 zugrunde gelegt. Die jährlichen Schwankungen bei den Erlösen liegen erfahrungsgemäß aufgrund des schwankenden Windangebots bei ca. 10 Prozent. 

Die kalkulierten Kosten basieren auf den Erfahrungen und Werten der vergangenen Jahre. Die liquiditätswirksamen Hauptposten sind Tilgung, Zinsdienst und Wartung. Daneben sind noch Pachten, Betriebsführung und Stromversorgung berücksichtigt. Buchhaltung und Jahresabschluss sind ausgelagert und werden von einem Steuerberaterbüro mit hohen Branchenkenntnissen übernommen. 
Den jährlichen Überschuss erkennen Sie in der Zeile „freie Liquidität“, die zur Verfügung stehende Liquidität in der letzten Zeile. Da keine Ausschüttung vorgenommen wird, werden eventuelle Defizite durch die Rücklage aufgefangen. 

Ab dem 31.03.2026 beginnt dann die Rückzahlung des Nachrangdarlehens, die bis Ende 2028 abgeschlossen wird. Die ganze Planung ist darauf abgestellt, Puffer für Eventualfälle vorzuhalten und die Rückzahlung des Nachrangdarlehens möglichst sicherzustellen. Erfahrungsgemäß kann das Ergebnis der Gesellschaft um einen Wert von etwa 10 Prozent schwanken. Weitere Abweichungen sind nicht ausgeschlossen. 

Auch wenn die Windkraftanlage seit 2008 in Betrieb ist und mindestens weitere acht Jahre in Betrieb bleiben soll, sind bei aller Vorsicht Einnahmeausfälle oder unvorhersehbare Kosten nicht auszuschließen, was im Extremfall zum Totalverlust des Investments führen kann.

Risikoprofil
  • Errichtungsrisiko: Nicht erkennbar, Anlage ist genehmigt, errichtet und wird seit 2008 betrieben, Planungsfehler oder technische Mängel, soweit nicht behoben, wurden bislang nicht erkannt. 
  • Betriebsrisiken: Betriebsrisiken sind aufgrund des langjährigen Betriebs weitgehend bekannt. Erlöse und Kosten aus dem Betrieb sind bekannt. 
  • Ausfallrisiko: Das Ausfallrisiko ist durch den Abschluss eines Vollwartungsvertrags minimiert worden. Darin ist der Austausch von Großkomponenten wie Getriebe oder Generator abgesichert. Hinzu kommt eine Versicherung, die weitere Ausfälle absichert. Weitere Risiken werden durch regelmäßige Wartungen und Gutachten weiter minimiert. Damit ist eine vorzeitige Stilllegung weitgehend ausgeschlossen.
  • Erlösrisiko: Die Erlöse der Gesellschaft werden durch den Poolvertrag auf dem Niveau der Schwesteranlagen gehalten. Die Erlöse sind durch gesetzliche Regelungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) fixiert und rechtssicher verankert. Die Abnahme des Stroms durch den Netzbetreiber ist gesetzlich geregelt (EEG). Die Vermarktung durch den Direktvermarkter ist vertraglich geregelt. 
  • Rechtesicherung: Die Standortrechte der Gesellschaft sind durch einen langjährigen Nutzungsvertrag gewährleistet.
  • Außerbetriebnahme: Eine vorzeitige Außerbetriebnahme kann nicht vollständig ausgeschlossen werden und gehört zu den allgemeinen Betriebsrisiken einer Windkraftanlage. Aufgrund des Alters der Anlage steigt dieses Risiko. Sollte es trotz der mehrfachen Absicherung zur Außerbetriebnahme der Anlage keine Alternative geben, böte sich der Ersatz der Altanlage durch eine Neuanlage an, die dann aufgrund der Rechtesicherung Verpflichtungen der Altanlage zu übernehmen hätte. 

Konditionen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Zahlen und Termine zu diesem Projekt bereit.

Laufzeit Zins Tilgung Zinstermin Fälligkeit
8 Jahre 4,30 % Ratendarlehen 31.03. 31.12.2028
Beteiligung: 400.000 €
Darlehensart: Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Zinszahlungsrhythmus: jährlich, nachschüssig (act/365)
Verfügbar ab: 30.03.2021
Mindestanlagebetrag: 250 €. Darüber hinaus jeder durch 50 teilbare Betrag.
Maximalanlagebetrag: Entspricht dem noch verfügbaren restlichen Darlehenskontingent.

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Darlehensvertrag

Ihr persönlicher Zahlungsplan (4,30 % Zinsen p. a.)

Ihre Investitionssumme:
Euro

Angenommen Sie vergeben zum Start des Projekts am 30.03.2021 ein Darlehen über 1.000 € zu 4,30 % Zinsen p. a. für die Laufzeit von 8 Jahren, dann sieht Ihr Zahlungsplan für dieses Darlehen wie folgt aus:

Jahr Datum Zahlung brutto davon Zinsen davon Tilgung Zahlung netto
(nach Steuern)
Status
1 31.03.2022 43,00 € 43,00 € 0 € 31,66 € ausgezahlt
2 31.03.2023 43,00 € 43,00 € 0 € 31,66 € ausgezahlt
3 31.03.2024 43,12 € 43,12 € 0 € 31,75 € ausgezahlt
4 31.03.2025 43,00 € 43,00 € 0 € 31,66 € ausstehend
5 31.03.2026 218,00 € 43,00 € 175,00 € 206,66 € ausstehend
6 31.03.2027 310,48 € 35,48 € 275,00 € 301,13 € ausstehend
7 31.03.2028 298,71 € 23,71 € 275,00 € 292,46 € ausstehend
8 31.12.2028 283,91 € 8,91 € 275,00 € 281,56 € ausstehend
Gesamt 1.283,22 € 283,22 € 1.000,00 € 1.208,54 €

FAQ

Ihnen als Anleger:in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe sind für Sie kostenfrei.
Überweisen Sie den Betrag nicht fristgerecht, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und die gesamte Fundingsumme noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, neu zu investieren.
Mit dem Abschluss des Investitionsprozesses durch Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ gilt Ihr Darlehensvertrag als geschlossen. Sie können dann Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung, z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail, widerrufen. Danach können Sie bis zum Abschluss der Laufzeit nicht mehr von Ihrer Darlehensvergabe zurücktreten.
Kommt die für ein Projekt geplante Fundingsumme nicht zusammen, hat der Projektträger einmalig die Möglichkeit, die Angebotsfrist auf einen Angebotszeitraum von maximal 12 Monaten auszudehnen. Sollte auch in diesem Zeitraum die Fundingsumme nicht erreicht werden, werden den Anleger:innen ihre Anlagebeträge wieder ausgezahlt.
Ja. Die Zinsen aus dem Crowdinvesting unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Ab dem 01.01.2023 werden die Kapitalertragssteuer direkt von der secupay AG an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die secupay AG ist ein BaFin zugelassenes Zahlungsinstitut und ist im gesamten Zahlungsprozess eingebunden. Sie haben die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut.

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Finanzierung erfolgreich abgeschlossen
  • Fundingschwelle
    • 0 €
  • Laufzeit
    • 8 Jahre
  • Zins
    • 4,30 %
  • Typ
    • Erneuerbare Energie
  • Tilgung
    • Ratierlich

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Neue Investitionen

300 Euro 26.05.2021 10:17 Uhr
500 Euro 26.05.2021 10:16 Uhr
250 Euro 26.05.2021 10:16 Uhr
1.000 Euro 26.05.2021 10:16 Uhr
500 Euro 26.05.2021 10:16 Uhr