
-
Regional
-
Regenerativ
-
Nachhaltig
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.Vorzeichnungsphase
Die Zeichnung soll exklusiv für und durch Hattstedter Bürger erfolgen, welche sich bis Ende Q1 2023 für die Beteiligung am Solarpark Hattstedt angemeldet haben.Grußwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Freude möchten wir Ihnen heute unseren Bürgersolarpark in Hattstedt vorstellen. Mit einer Größe von 19,6 MW, welcher im Mai 2024 in Betrieb genommen wird, leistet dieser einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und bietet Ihnen die Möglichkeit, diese aktiv zu unterstützen. Gleichzeitig bleibt die Wertschöpfung vor Ort und schafft langfristige Perspektiven für die Region.
Durch Ihre Investition tragen Sie nicht nur zur Energiewende bei, sondern haben auch die Chance, zukünftige Sektorenkopplungsprojekte mitzugestalten. Dabei profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung von mindestens 5,75 % sowie der Möglichkeit, bei steigenden Strompreisen von einer erhöhten Verzinsung zu profitieren.
Als Bürger haben Sie die Möglichkeit, durch Ihr Investment einen direkten Beitrag zu leisten und sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Mit einer Anlagedauer von 20 Jahren und einer jährlichen Tilgung von 5,0 % bieten wir Ihnen eine langfristige Investitionsmöglichkeit mit stabilen Erträgen.
Wir laden Sie herzlich ein, Teil unseres Bürgersolarparks zu werden und gemeinsam mit uns die Zukunft nachhaltiger und erneuerbarer zu gestalten.
Herzliche Grüße
Eure Solarpark Hattstedt GmbH & Co. KG
mit großer Freude möchten wir Ihnen heute unseren Bürgersolarpark in Hattstedt vorstellen. Mit einer Größe von 19,6 MW, welcher im Mai 2024 in Betrieb genommen wird, leistet dieser einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und bietet Ihnen die Möglichkeit, diese aktiv zu unterstützen. Gleichzeitig bleibt die Wertschöpfung vor Ort und schafft langfristige Perspektiven für die Region.
Durch Ihre Investition tragen Sie nicht nur zur Energiewende bei, sondern haben auch die Chance, zukünftige Sektorenkopplungsprojekte mitzugestalten. Dabei profitieren Sie von einer attraktiven Verzinsung von mindestens 5,75 % sowie der Möglichkeit, bei steigenden Strompreisen von einer erhöhten Verzinsung zu profitieren.
Als Bürger haben Sie die Möglichkeit, durch Ihr Investment einen direkten Beitrag zu leisten und sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen. Mit einer Anlagedauer von 20 Jahren und einer jährlichen Tilgung von 5,0 % bieten wir Ihnen eine langfristige Investitionsmöglichkeit mit stabilen Erträgen.
Wir laden Sie herzlich ein, Teil unseres Bürgersolarparks zu werden und gemeinsam mit uns die Zukunft nachhaltiger und erneuerbarer zu gestalten.
Herzliche Grüße
Eure Solarpark Hattstedt GmbH & Co. KG
Chancen und Risiken
Chancen | Risiken |
---|---|
|
|
Projektbeschreibung
19,6 MW Freiflächen-Photovoltaikpark in der Gemeinde Hattstedt. Der Einspeisepunkt ist das vorhandene 380kV-Umspannwerk in Horstedt, welches ca. 3,3 km entfernt liegt. Die Standortflächen liegen im privilegierten Bereich entlang der 2-gleisigen Bahntrasse Hamburg – Westerland.Der Bebauungsplan ist beschlossen und der Flächennutzungsplan ist ebenfalls genehmigt.
Der Bauantrag wurde im Mai gestellt und der Flächennutzungsplan sowie der Bebauungsplan wurden am 30.06.2023 genehmigt.
Die Teilnahme an der Ausschreibung für den Einspeisetarif ist für den 01. Dezember 2023 vorgesehen
Die Inbetriebnahme ist für das Mai 2024 geplant.
Projektgesellschaft
Als Betreibergesellschaft ist die Solarpark Hattstedt GmbH & Co. KG gegründet. Die Gesellschafterstruktur besteht aus 19 Hattstedter Bürgern und der Gemeinde Hattstedt. Die Gesellschaft betreibt nur den Solarpark in Hattstedt.Organigramm

Mittelverwendung
Eigenkapitalbasis für die Investition in den 19,6 MW Solarpark in Hattstedt.Mittelherkunft - Finanzierungsstruktur
- Gesamt-Capex: 12.030.000 EUR
- Eigenkapital: 1.525.000 EUR
- Nachrangdarlehen: 1.005.000 EUR
- KfW-Darlehen: 9.500.000 EUR

Das Angebot
Ab dem Tag, an dem der Anleger den Nachrangdarlehensbetrag auf das Treuhandkonto einzahlt („Einzahlungstag“), verzinst sich der jeweils ausstehende Nachrangdarlehensbetrag vertragsgemäß mit einem Zinssatz von jährlich 5,75 % (act/365) bis zum Rückzahlungstag.Daneben schuldet der Nachrangdarlehensnehmer in Abhängigkeit der Umsatzerlöse abzüglich der Direktvermarktungskosten des Nachrangdarlehensnehmers eine jährliche Bonuszahlung i.H.v. 2,0 % p.a. auf den jeweilig ausstehenden Nachrangdarlehensbetrag je 14,28 % Überschreitung des Betrags von 7,00 ct/kWh für alle Geschäftsjahre bis einschließlich 2044 zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres („Bonusbedingung“). Die letzte Bonuszahlung erfolgt nach der letzten Auszahlung zum 31.12.2044 am 30.06.2045.
Die Zinsen sind jährlich nachschüssig zum 31.12., erstmalig zum 31.12.2024 und letztmalig zum 31.12.2044 fällig. Die Tilgung erfolgt jährlich ratierlich zum 31.12., erstmalig zum 31.12.2025. Die Tilgungsraten bis zum 31.12.2044 beträgen jährlich 5% des gezeichneten Nachrangdarlehensbetrags.
Konditionen
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Zahlen und Termine zu diesem Projekt bereit.
Laufzeit | Zins | Tilgung | Zinstermin | Fälligkeit |
20 Jahre | 5,75 % | endfälliges Darlehen | 31.12. | 31.12.2043 |
Beteiligung: | 1.005.000 Euro |
Darlehensart: | Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt |
Zinszahlungsrhythmus: | jährlich, nachschüssig (act/365) |
Verfügbar ab: | 14.08.2023 |
Mindestanlagebetrag: | 1.000 €. Darüber hinaus jeder durch 50 teilbare Betrag. |
Maximalanlagebetrag: | 25.000 € |
Downloads
Darlehensvertrag
Ihr persönlicher Zahlungsplan (5,75 % Zinsen p. a.)
Angenommen Sie vergeben zum Start des Projekts am 14.08.2023 ein Darlehen über 10.000 € zu 5,75 % Zinsen p. a. für die Laufzeit von 20 Jahren, dann sieht Ihr Zahlungsplan für dieses Darlehen wie folgt aus:
FAQ
Ihnen als Anleger:in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe sind für Sie kostenfrei.
Überweisen Sie den Betrag nicht fristgerecht, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und die gesamte Fundingsumme noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, neu zu investieren.
Mit dem Abschluss des Investitionsprozesses durch Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ gilt Ihr Darlehensvertrag als geschlossen. Sie können dann Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung, z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail, widerrufen. Danach können Sie bis zum Abschluss der Laufzeit nicht mehr von Ihrer Darlehensvergabe zurücktreten.
Ja. Die Zinsen aus dem Crowdinvesting unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Ab dem 01.01.2023 werden die Kapitalertragssteuer direkt von der secupay AG an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die secupay AG ist ein BaFin zugelassenes Zahlungsinstitut und ist im gesamten Zahlungsprozess eingebunden. Sie haben die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut.
Sie haben Fragen zu diesem Projekt?
Hier können Sie uns bequem Ihre Anfrage senden - die wichtigsten Anlegerfragen und unsere Antworten haben wir für Sie unten notiert.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Exklusives Zeichnungsrecht für Hattstedter Bürger, welche sich bis Ende Q1 2023 für die Beteiligung am Solarpark Hattstedt angemeldet haben
Neue Investitionen
15.000 Euro
31.10.2023 12:37 Uhr