Windpark Ostenfelde

Anbieter der Vermögensanlage: Ostenfelde Bürgerwind GmbH

Weitersagen:

  • Renditestarker Klimaschutz

  • Stabilität durch feste Einspeisevergütung

  • Regionale, nachhaltige Energieerzeugung

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Grußwort

Liebe Anleger*innen,

bereits in den 1980er Jahren war ich als junger Landwirt vom Potenzial der Windenergie überzeugt und setzte meine Vision um, den landwirtschaftlichen Betrieb mit einer ersten Windenergieanlage auszustatten. So wurde der Betrieb mit regenerativem Strom versorgt. Zu dieser Zeit organisierte ich Bürgerinitiativen, um den Anwohnern die Chance zu geben, sich an dem Ausbau der Anlagen beteiligen zu können.
 
Mit der im Jahr 2000 gegründeten Prowind GmbH konnte das Konzept weiter ausgebaut und die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt werden.
Prowind ist heute auf mehr als 180 Mitarbeitende angewachsen und ist weiterhin auf das Thema Bürgerenergie spezialisiert. Diese Ausrichtung erscheint angesichts der anstehenden Herausforderungen aktueller denn je. Unsere Vision ist es, mit gutem Gewissen und unter Beteiligung regionaler Partner erfolgreich zu sein und so grüne Energie für unser Leben zu ermöglichen.
 
Wir betreuen jedes Projekt von der Vorhaben- und Projektentwicklung über die Finanzierung und Baurealisierung bis hin zum reibungslosen Betrieb der Windenergieanlagen.
Gute Erträge sichern wir, indem wir die Projekte im Bestand behalten und aus einer Hand betreuen.
 
Heute können Sie sich an der Finanzierung des Bürgerwindparks Ostenfelde (Ennigerloh), Kreis Warendorf, NRW beteiligen.
 
Gemeinsam mit Ihnen möchten wir die Energiewende vorantreiben und mit Ihrer Investition eine lebenswerte Zukunft für die nächsten Generationen schaffen.
 
Johannes Busmann
Geschäftsführer der Ostenfelde Bürgerwind GmbH
 

Chancen und Risiken

Chancen Risiken
  • Renditestarker Klimaschutz mit fester Laufzeit von 10 Jahren
  • Stabilität durch feste Einspeisevergütung
  • 25 Jahre Erfahrung im Bereich der Erneuerbaren Energien
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Bürgerkapitals/Nachrangdarlehens

Projektbeschreibung

Es wird ein Windpark, bestehend aus vier Windenergieanlagen („WEA“) in Ennigerloh, Nordrhein-Westfalen realisiert. Eine der vier Windenergieanlagen des Windparks ist nicht Teil dieser Finanzierung. Die drei durch diese Vermögensanlage zu finanzierenden WEA des Herstellers Vestas Wind Systems A/S vom Typ Vestas V 162-6.2 mit einer Nennleistung zu je 6,2 MW haben eine Gesamt-Nennleistung von 18,6 MW. Die voraussichtliche Inbetriebnahme ist für das dritte Quartal 2025 geplant.
Der geplante Windpark befindet sich westlich der Beelener Straße K 2, zwischen dem Ortsteil Ostenfelde der Stadt Ennigerloh sowie der nördlich gelegenen Gemeinde Beelen. Im direkten Umfeld der geplanten WEA-Standorte befinden sich keine Siedlungsbereiche mit Wohnnutzung. Südwestlich der beantragen WEA befindet sich in ca. 2,5 km Entfernung der Stadtteil Ostenfelde, welcher der Stadt Ennigerloh angehört, die rund 6,1 km in süd-westlicher Richtung liegt.
Im Oktober 2023 erfolgte der Erstgenehmigungsbescheid. Anschließend ist der Änderungsgenehmigungsantrag im vereinfachten Verfahren gem. § 16 BImSchG i.V.m. § 6 WindBG beim Kreis Warendorf eingereicht worden. Der Erhalt der Änderungsgenehmigung ist für Mai 2024 avisiert.
Zur Umsetzung des Projekts wurde mit der Prowind GmbH ein Generalübernahmevertrag, ein Vertrag über die kaufmännische und technische Betriebsführung geschlossen.
Aus der Ausschreibung der Bundesnetzagentur hat Prowind einen Zuschlag für den Windpark in Höhe von 7,32 Cent/kWh erhalten. Die Bruttovergütung in Höhe von 9,1 Cent/kWh (EEG-Zuschlag x Korrekturfaktor) ergibt sich aus dem Gutachten zur Standortgüte.
Die Netzanbindungsvoraussetzung und die Netzanschlusszusage liegen bereits vor.

Projektgesellschaft

Eigentümerin der Windkraftanlagen ist die Ostenfeld Bürgerwind GmbH mit Sitz in Osnabrück, Niedersachsen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Osnabrück unter der Handelsregisternummer HRB 219850 eingetragen. Vertreten wird sie durch den einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Johannes Busmann, der seit dem Jahre 2000 mit der Prowind GmbH im Bereich der Erneuerbaren Energien tätig ist und auf viel Erfahrung zurückgreifen kann.
 
Zudem agiert die Prowind GmbH auch als Betriebsführer der eigenen Anlagen und wird für den Ostenfeld Windpark die kaufmännische Betriebsführung übernehmen. Für die technische Betriebsführung wird ebenfalls die Prowind GmbH zuständig sein, die zahlreiche Windparks von der Projektentwicklung über den Bau bis zur Betriebsführung realisiert hat.

Mittelverwendung

Das eingesammelte Bürgerkapital dient dem Projekt als wirtschaftliches Eigenkapital
zur Errichtung des Windparks. Investitionen sind zwischen 250 und 25.000 Euro pro Person möglich.

Konditionen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Zahlen und Termine zu diesem Projekt bereit.

Laufzeit Zins Tilgung Zinstermin Fälligkeit
10 Jahre 5,50 % Ratendarlehen 31.12. 31.12.2034
Beteiligung: 1.700.000 Euro
Darlehensart: Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Zinszahlungsrhythmus: jährlich, nachschüssig (act/365)
Verfügbar ab: 24.02.2025
Mindestanlagebetrag: 250 €. Darüber hinaus jeder durch 50 teilbare Betrag.
Maximalanlagebetrag: Entspricht dem noch verfügbaren restlichen Darlehenskontingent, jedoch maximal 25.000 €.

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Darlehensvertrag

Ihr persönlicher Zahlungsplan (5,50 % Zinsen p. a.)

Ihre Investitionssumme:
Euro

Angenommen Sie vergeben zum Start des Projekts am 24.02.2025 ein Darlehen über 10.000 € zu 5,50 % Zinsen p. a. für die Laufzeit von 10 Jahren, dann sieht Ihr Zahlungsplan für dieses Darlehen wie folgt aus:

Jahr Datum Zahlung brutto davon Zinsen davon Tilgung Zahlung netto
(nach Steuern)
Status
1 31.12.2027 2.815,62 € 1.565,62 € 1.250,00 € 2.402,69 € ausstehend
2 31.12.2028 1.732,57 € 482,57 € 1.250,00 € 1.605,30 € ausstehend
3 31.12.2029 1.662,50 € 412,50 € 1.250,00 € 1.553,70 € ausstehend
4 31.12.2030 1.593,75 € 343,75 € 1.250,00 € 1.503,09 € ausstehend
5 31.12.2031 1.525,00 € 275,00 € 1.250,00 € 1.452,47 € ausstehend
6 31.12.2032 1.456,82 € 206,82 € 1.250,00 € 1.402,27 € ausstehend
7 31.12.2033 1.387,50 € 137,50 € 1.250,00 € 1.351,23 € ausstehend
8 31.12.2034 1.318,75 € 68,75 € 1.250,00 € 1.300,62 € ausstehend
Gesamt 13.492,51 € 3.492,51 € 10.000,00 € 12.571,37 €

FAQ

Ihnen als Anleger:in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe sind für Sie kostenfrei.
Überweisen Sie den Betrag nicht fristgerecht, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und die gesamte Fundingsumme noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, neu zu investieren.
Mit dem Abschluss des Investitionsprozesses durch Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ gilt Ihr Darlehensvertrag als geschlossen. Sie können dann Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung, z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail, widerrufen. Danach können Sie bis zum Abschluss der Laufzeit nicht mehr von Ihrer Darlehensvergabe zurücktreten.
Ja. Die Zinsen aus dem Crowdinvesting unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Ab dem 01.01.2023 werden die Kapitalertragssteuer direkt von der secupay AG an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die secupay AG ist ein BaFin zugelassenes Zahlungsinstitut und ist im gesamten Zahlungsprozess eingebunden. Sie haben die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut.

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Finanzierung erfolgreich abgeschlossen
  • Fundingschwelle
    • 0 €
  • Laufzeit
    • 10 Jahre
  • Zins
    • 5,50 %
  • Typ
    • Erneuerbare Energien
  • Tilgung
    • ratierlich

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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2.250 Euro 25.03.2025 11:00 Uhr
5.000 Euro 25.03.2025 10:59 Uhr
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5.000 Euro 25.03.2025 10:59 Uhr