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Beteiligungsmöglichkeit an der Energiewende
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kommunale Anlagen auf Barnimer Flächen
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3 Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.Regionale Investitionsphase
Das Projekt "Energiepark im Barnim" ist bis zum 01.03.2024 ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim investierbar. Ab dem 02.03.2024 wird es dann für alle Investoren freigeschaltet.Grußwort
Liebe Barnimerinnen und Barnimer,wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Projekt „Energiepark im Barnim“! Unsere drei vorgesellten Solarparks, die auf stillgelegten Deponien errichtet werden, befinden sich in den Barnimer Orten Biesenthal, Ruhlsdorf und Eberswalde.
Wir, die SUN:BAR Photovoltaik Barnim GmbH, sind ein auf Photovoltaik spezialisiertes Unternehmen, das sowohl Freiflächen- als auch Dachflächenphotovoltaikanlagen im Landkreis Barnim errichtet und betreibt.
Als Tochterunternehmen der Kreiswerke Barnim arbeiten wir eng mit den Kommunen und ihren Bürgerinnen und Bürgern in unserem Landkreis zusammen und möchten gemeinsam die Energiewende mit lokalen Partnerinnen und Partnern vorantreiben.
Dabei ist uns der Kreislaufgedanke und das Einbinden der Menschen vor Ort ein besonderes Anliegen.
Um die Akzeptanz von Erneuerbaren Energieprojekten zu erhöhen möchten wir Ihnen ein attraktives Angebot bieten, von dem Sie sowohl persönlich profitieren als auch die Energiewende im Landkreis Barnim unterstützen. Wir sind ein lokal ansässiges Unternehmen, das die Anlagen nicht nur errichtet, sondern auch langfristig betreiben wird. Durch Ihre Investition sichern Sie Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unserem Landkreis. Dabei haben zunächst alle Barnimerinnen und Barnimer exklusives Zugriffsrecht!
Wir freuen uns darauf gemeinsam mit Ihnen hier voranzugehen!
Christian Mehnert Martin Tauschke
Geschäftsführer Geschäftsführer
Chancen und Risiken
Chancen | Risiken |
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Projektbeschreibung
Seit 2016 sind die Kreiswerke Barnim als regionaler Akteur Treiber und Beschleuniger der Energiewende. Mit zahlreichen Projekten sind wir im Bereich der Mobilität (Wasserstoffschiene Heidekrautbahn, wasserstoffbetriebene Abfallsammelfahrzeuge, elektrofahrzeugbasiertes CarSharing und Ladeinfrastruktur), im Wärmebereich, in der Planung und Errichtung von Windkraftanlagen, aber vor allen Dingen auch im Bereich der Errichtung und des Betriebes von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen tätig.Im Jahr 2023 haben wir die Geschwindigkeit der Umsetzung von Projekten der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien noch mal deutlich erhöht, um damit die regionale Autarkie weiter voranzutreiben. Hierzu wollen wir Sie als Partner gewinnen, um erneuerbare Energie-Projekte mit regionalem Bezug und Wertschöpfung vor Ort mit Ihnen gemeinsam voranzutreiben.
Bei den drei im Angebot stehenden Projekten handelt es sich Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien mit einer Gesamtleistung von 16,8 MWp. Diese wurden uns von den Kommunen zur Verfügung gestellt, diese profitieren von einer attraktiven Pachteinnahme. Ziel der Kommunen ist eine nachhaltige Entwicklung im Landkreis Barnim zu unterstützen und regionale Wertschöpfung zu leisten. Photovoltaikanlagen auf stillgelegten Deponien steht in keiner Flächenkonkurrenz zu herkömmlichen Freiflächenanlagen, da keine für landwirtschaftlich nutzbaren Äcker beansprucht werden.
Der vor Ort erzeugte Strom wird in das Verteilnetz der E.dis eingespeist. Eine Vergütung erfolgt über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Zusammenhang mit einer Direktvermarktung.
Im Rahmen des Projektes werden von März 2023 bis Frühjahr 2024 die drei Anlagen errichtet. Pro Jahr sollen so 16.100 MWh regionaler Ökostrom produziert werden. Der zur Verfügung gestellte Strom reicht für die jährliche Versorgung von 4.800 deutschen Standardvergleichhaushalten (bei 3.300 kWh pro Jahr pro Haushalt).
Projektgesellschaft
Projektgesellschaft ist die SUN:BAR Photovoltaik Barnim GmbH, eine Kooperation aus der Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG) und der BPG Beteiligungs- und Projektmanagement GmbH. Die BEBG ist eine 100%- Tochter der Kreiswerken Barnim: https://www.kreiswerke-barnim.de/energie/sunbarMittelverwendung
Das eingesammelte Bürgerkapital dient dem Projekt als wirtschaftliches Eigenkapital zur Errichtung der PV-Parks. Investitionen sind zwischen 250 und 25.000 Euro pro Person, in 50 Euro Schritten möglich. Investitionsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim.Mittelherkunft - Finanzierungsstruktur
Die Kosten der drei Freiflächenanlagen belaufen sich auf 14,5 Mio. EUR. Die Gesellschafter Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH und BPG Beteiligungs- und Projektmanagement GmbH hinterlegen 8.177.650 Mio EUR Eigenkapital mittels Gesellschafterdarlehen. Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich über die DKB Crowd im Rahmen eines qualifizierten Nachrangdarlehens in Höhe von insgesamt 375.000 Euro zu beteiligen. Das restliche Kapital wird als Fremdkapital von der Deutschen Kreditbank AG zur Verfügung gestellt.Das Angebot
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit sich über die DKB Crowd im Rahmen eines qualifizierten Nachrangdarlehens in Höhe von insgesamt 375.000 Euro am Energiepark Barnim zu beteiligen. In der ersten Investitionsphase richtet sich das Angebot ausschließlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim. In der zweiten Phase wird das Angebot auf ganz Deutschland ausgeweitet. Es besteht in beiden Phasen die Möglichkeit als Anleger verzinste Nachrangdarlehen zu vergeben. Die Verzinsung beträgt 5,0 Prozent pro Jahr bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Abschlussgebühren fallen für Anleger nicht an. Die Investitionssumme ist auf 25.000 Euro pro Anleger begrenzt. Investitionen sind ab 250 Euro bis 25.000 Euro in 50 Euro Schritten möglich. Die Haftung ist auf die Investitionssumme begrenzt.Konditionen
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Zahlen und Termine zu diesem Projekt bereit.
Laufzeit | Zins | Tilgung | Zinstermin | Fälligkeit |
10 Jahre | 5,00 % | Ratendarlehen | 31.12. | 31.12.2033 |
Beteiligung: | 375.000 Euro |
Darlehensart: | Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt |
Zinszahlungsrhythmus: | jährlich, nachschüssig (act/365) |
Verfügbar ab: | 03.02.2024 |
Mindestanlagebetrag: | 250 €. Darüber hinaus jeder durch 50 teilbare Betrag. |
Maximalanlagebetrag: | Entspricht dem noch verfügbaren restlichen Darlehenskontingent, jedoch maximal 25.000 €. |
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Darlehensvertrag
FAQ
Ihnen als Anleger:in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe sind für Sie kostenfrei.
Überweisen Sie den Betrag nicht fristgerecht, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und die gesamte Fundingsumme noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, neu zu investieren.
Mit dem Abschluss des Investitionsprozesses durch Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ gilt Ihr Darlehensvertrag als geschlossen. Sie können dann Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung, z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail, widerrufen. Danach können Sie bis zum Abschluss der Laufzeit nicht mehr von Ihrer Darlehensvergabe zurücktreten.
Ja. Die Zinsen aus dem Crowdinvesting unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Ab dem 01.01.2023 werden die Kapitalertragssteuer direkt von der secupay AG an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die secupay AG ist ein BaFin zugelassenes Zahlungsinstitut und ist im gesamten Zahlungsprozess eingebunden. Sie haben die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut.
Sie haben Fragen zu diesem Projekt?
Hier können Sie uns bequem Ihre Anfrage senden - die wichtigsten Anlegerfragen und unsere Antworten haben wir für Sie unten notiert.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.