Mieterstrom Mühlengrund I

Anbieter der Vermögensanlage: Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH - www.berlinerstadtwerke.de/

Weitersagen:

  • Beteiligung an der solaren Energiewende

  • 100 % kommunales Unternehmen

  • langjährige Erfahrung mit Solarprojekten

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Regionale Zeichnungsphase

Die Berliner Stadtwerke ermöglichen es Anleger:innen, mit einem Investitionsbetrag vom künftigen Erfolg des Crowdfunding-Projekts „Mieterstrom Mühlengrund 1“ zu profitieren. Dazu wird ab dem 2. Oktober 2023 die Zeichnungsphase eröffnet, die sich in zwei Abschnitte unterteilt: in die exklusive Vorzeichnungsphase (beschränkt auf einen bestimmten Personenkreis) und in die offene Investmentphase.

Die exklusive Vorzeichnungsphase für das Crowdfunding-Projekt „Mieterstrom Mühlengrund 1“ startet am 2. Oktober 2023 und läuft bis 15. Oktober 2023. Vorzeichnungsberechtigt sind alle Bewohner:innen der Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN eG.

Ab dem 16. Oktober 2023 ist das Crowdfunding-Projekt für alle Anleger:innen aus Berlin und Brandenburg geöffnet. Diese offene Investmentphase endet am 6. Dezember 2023 oder bei Erreichung des Investmentziels.

Kund:innen der Berliner Stadtwerke erhalten auf ihre Einlage einen Zins in Höhe von 5,0 Prozent p. a.; Nicht-Kund:innen erhalten einen Zins in Höhe von 4,5 Prozent p. a.

Grußwort

Liebe Anleger:innen,
 
als kommunales Energiewende-Unternehmen klimaneutralisieren die Berliner Stadtwerke die Hauptstadtregion und treiben entschlossen den Solarausbau in der Stadt voran. Das Mieterstrom-Modell erlaubt uns dabei, die Bewohner:innen in Mehrfamilienhäusern anteilig mit Ökostrom direkt vom eigenen Dach zu versorgen. Seit 2015 haben wir Mieterstrom-Anlagen mit rund 5 MWp Solarleistung errichtet und über 10.000 Haushalte angeschlossen. Darauf sind wir stolz. Denn das Mieterstrom-Modell ist ein Schlüssel dafür, dass sich mehr Menschen direkt vor Ort an der Energiewende beteiligen können. 
 
Konsequenterweise gehen wir deshalb jetzt den nächsten Schritt und bieten Ihnen auch eine finanzielle Beteiligung an der solaren Energiewende an. Gemeinsam mit der Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN eG haben wir 23 Gebäude der Wohnanlage Mühlengrund in Neu-Hohenschönhausen für Mieterstrom ausgerüstet. Die fünf Solaranlagen mit insgesamt 497 kWp installierter Leistung erzeugen seit 2022 jährlich rund 420.000 kWh Ökostrom für 1134 Haushalte und vermeiden dabei etwa 167 Tonnen klimaschädliche CO2-Emissionen.
 
Unser Investitionsangebot vereint ökologische und ökonomische Vorteile: Mit dem Projekt „Mieterstrom Mühlengrund 1“ leisten wir einen Beitrag dazu, die Solarenergie-Potenziale Berlins zu heben und mit dezentraler Erzeugung die Stromnetze zu entlasten. Die Bewohner:innen profitieren von günstigem Ökostrom und sind dank lokaler Stromerzeugung unabhängiger von den Preisschwankungen an den internationalen Energiemärkten.
 
Im Rahmen der zweiwöchigen Vorzeichnungsphase bieten wir zunächst exklusiv den Bewohner:innen der Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN eG die Zeichnung von Nachrangdarlehen an, bevor die Zeichnung für alle Anleger:innen geöffnet wird. An Kund:innen der Berliner Stadtwerke zahlen wir einen erhöhten Zinssatz von 5,0 Prozent p. a., der einen Zinsaufschlag von 0,5 Prozent auf den Zinssatz von 4,5 Prozent für Nicht-Kund:innen beinhaltet.
 
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Solarwende in Berlin voranzubringen.
 
Andreas Schmitz
Geschäftsführer der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH

Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der UN

Die Beteiligung am Crowdfunding-Projekt „Mieterstrom Mühlengrund 1“ ist eine Investition in die solare Energiewende in Berlin. In einer dicht bebauten Metropole mit vielen Dachflächen ist die Sonne eine besonders wichtige Quelle erneuerbarer Energien. Als Teil des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK 2030) hat sich Berlin im Masterplan Solarcity das Ziel gesetzt, langfristig 25 Prozent seines Energiebedarfs aus Solarenergie zu decken. Als kommunales Energiewende-Unternehmen engagieren sich die Berliner Stadtwerke deshalb im Solarausbau – nicht nur auf öffentlichen Dächern, sondern auch im Mieterstrom-Modell auf Mehrfamilienhäusern wie hier im Mühlengrund. So steigern die Berliner Stadtwerke kontinuierlich den Anteil von ökologisch erzeugter Energie in der Stadt und tragen dazu bei, klimaschädliche CO2-Emissionen zu reduzieren. Insgesamt vermeiden die fünf Solaranlagen im Mühlengrund rund 167 Tonnen CO2 pro Jahr.

  • UN Sustainability goal 7
  • UN Sustainability goal 11
  • UN Sustainability goal 13

Chancen und Risiken

Chancen Risiken
  • Die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH versorgt Haushalte in Berlin und in der Region mit kommunalem Ökostrom. Aus diesem Geschäftsfeld heraus errichtet sie Mieterstrom-Anlagen, um Solarstrom vor Ort zu erzeugen und zu verkaufen, beschafft Strommengen und Herkunftsnachweise am Markt und versorgt Privathaushalte und Gewerbekund:innen mit Ökostrom. Aufgrund der auf eine nachhaltige Versorgung ausgerichteten Angebote schätzt die Gesellschaft ihre Zukunftsperspektive positiv ein.
  • Seit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Berliner Stadtwerke GmbH in 2015, zu der die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH als kommunales Tochterunternehmen seit 2018 gehört, hat das Unternehmen langjährige Erfahrungen in der Errichtung, der Vermarktung und dem Betrieb von Solaranlagen in Berlin und Brandenburg gesammelt.
  • Die Berliner Stadtwerke GmbH hat für die Berliner-Stadtwerke-Gruppe ein konzernweites Chancen- und Risikomanagement etabliert, das auch die Risiken der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH beinhaltet. Der Prozess des Risikomanagements orientiert sich an den Grundelementen eines Risikomanagementsystems nach dem Prüfungsstandard IDW PS 981.
  • Aktuell sind als grundsätzliche Risiken insbesondere die bestehende Energiekrise und der Ukraine-Krieg zu nennen, welcher zu Marktverwerfungen und stark steigenden Strompreisen an den Beschaffungsmärkten – auch für die Jahre 2023 und 2024 – führt. Dies kann zu weiteren Materialkostensteigerungen führen, die das Ergebnis der Gesellschaft insgesamt weiter belasten können. Aufgrund dieser Verwerfungen, der daraufhin gesetzlich eingeführten Strompreisbremse und der dadurch veränderten Marktsituation kann die allgemeine Akquise von Kund:innen im Ökostrom-Segment erschwert werden oder insgesamt langsamer als geplant erfolgen. Dies kann zu geringeren Umsatzerlösen führen, welche sich ebenso negativ auf das Ergebnis der Gesellschaft auswirken können.
  • Bezogen auf das Crowdfunding-Projekt sieht die Gesellschaft kein technisches Betriebsrisiko, da die Solaranlagen im Mühlengrund bereits seit 2022 betrieben werden. Seitdem erzeugen die Anlagen Solarstrom und leiten diesen in die Wohnhäuser oder speisen ihn bilanziell in das Stromnetz ein.

Projektbeschreibung

Das Land Berlin hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Um das Potenzial der erneuerbaren Energien für die klimaneutrale Zukunft zu erschließen, ist die Installation von Solaranlagen auf den Dachflächen von Wohngebäuden ein wichtiger Baustein. Als kommunales Energiewende-Unternehmen treiben die Berliner Stadtwerke den Solarausbau daher unter anderem auch im Mieterstrom-Modell voran. In diesem Modell werden auf Mehrfamilienhäusern Solaranlagen zur Stromerzeugung installiert. Der vor Ort erzeugte Strom wird vorrangig an die Bewohner:innen der Gebäude über einen eigenen Mieterstrom-Tarif verkauft; der mögliche überschüssige Strom wird gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bilanziell in das Netz eingespeist und vergütet. Seit 2015 hat das Unternehmen solare Mieterstrom-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 5 MWp errichtet, die über 10.000 Haushalte mit Ökostrom vom eigenen Dach beliefern können.

Das Mieterstrom-Projekt in der Wohnanlage Mühlengrund in Neu-Hohenschönhausen ermöglicht den Bewohner:innen, von den zahlreichen Vorteilen einer umweltfreundlichen, dezentralen Energieversorgung zu profitieren. Nach Projekten in der Malchower Aue und im Degnerbogen ist es bereits die dritte Zusammenarbeit der Berliner Stadtwerke mit der Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN eG. Gemeinsam wollen die kooperierenden Unternehmen mit diesem und ähnlichen Projekten einen ökologischen und gesellschaftlichen Beitrag für die Stadt leisten und die urbane Energiewende beschleunigen.

Im Rahmen des Projekts wurden im Februar und März 2022 fünf Solaranlagen auf 23 Wohngebäuden in Betrieb genommen. Die Anlagen belegen eine Fläche von 4000 m2 und verfügen über eine installierte Solarleistung von 497 kWp. Mit ihnen lassen sich für 1134 Wohnungen rund 420.000 kWh Ökostrom im Jahr klimaneutral erzeugen. Auf diese Weise reduziert das Mieterstrom-Projekt die CO2-Emissionen jährlich um etwa 167 Tonnen und trägt aktiv zum Klimaschutz bei.

Die Solaranlagen im Projekt „Mieterstrom Mühlengrund 1“, deren Investitionsvolumen rund 525.000 Euro betrug, werden bisher zu 80 Prozent mit Bankdarlehen und zu 20 Prozent mit Eigenkapital finanziert. Nachdem die Anlagen fertiggestellt und in 2022 in Betrieb genommen wurden und damit Risiken der Bauphase nicht mehr bestehen, soll nun mit den Mitteln dieses Crowdfundings eine Umfinanzierung vorgenommen werden. Die Erlöse aus diesem Crowdfunding werden vollständig dazu genutzt, das Projekt zu finanzieren.

Projektgesellschaft

Projektgesellschaft ist die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH. Sie ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Berliner Stadtwerke GmbH und damit vollständig in öffentlichem Eigentum. Als kommunales Unternehmen ist sie ausschließlich den wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Interessen Berlins und seinen Einwohner:innen verpflichtet.
 
Die Berliner Stadtwerke GmbH wurden 2014 unter großem öffentlichen Interesse vom Land Berlin mit dem Auftrag gegründet, die Erzeugung und Versorgung mit erneuerbarer Energien in Berlin auszubauen. Inzwischen hat sich das Unternehmen zur zentralen kommunalen Treiberin der Energiewende entwickelt. Der Anspruch ist: Wir klimaneutralisieren Berlin.
 
Im Jahr 2018 hat die Berliner Stadtwerke GmbH zwei Tochtergesellschaften gegründet: die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH (Projektgesellschaft) und die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH. Die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH versorgt Haushalte in Berlin und in der Region mit kommunalem Ökostrom. Dafür errichtet sie unter anderem Solaranlagen auf Wohngebäuden – so wie hier im Mühlengrund –, um Bewohner:innen Ökostrom direkt vom eigenen Dach anzubieten. Ihr Schwesterunternehmen, die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH, ist auf die Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggeber:innen spezialisiert. Ihr Portfolio reicht dabei von der Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen – unter anderem für Schulen – bis zum Ausbau und Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
 

Organigramm

Die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH ist ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Berliner Stadtwerke GmbH. Die Berliner Stadtwerke GmbH wiederum ist 100-prozentiges Tochterunternehmen der Berliner Wasserbetriebe AöR, welche sich selbst als Anstalt öffentlichen Rechts vollständig im Eigentum des Landes Berlin befindet.

Mittelverwendung

Die Solaranlagen im Projekt „Mieterstrom Mühlengrund 1“, deren Investitionsvolumen rund 525.000 Euro betrug, werden bisher zu 80 Prozent mit Bankdarlehen und zu 20 Prozent mit Eigenkapital finanziert. Nachdem die Anlagen fertiggestellt und in 2022 in Betrieb genommen wurden und damit Risiken der Bauphase nicht mehr bestehen, soll nun mit den Mitteln dieses Crowdfundings eine Umfinanzierung vorgenommen werden. Die Erlöse aus diesem Crowdfunding werden vollständig dazu genutzt, das Projekt zu finanzieren.


Mittelherkunft – Finanzierungsstruktur

Die Mittel zur Deckung der Investitionskosten von rund 525.000 Euro sollen vollständig durch dieses Crowdfunding aufgebracht werden. Das Crowdfunding löst dabei die bestehende Finanzierung aus Eigen- und Fremdkapital ab. Weitere Finanzierungsquellen für das Investitionsvorhaben sind deshalb nicht vorgesehen.

Das Angebot

Die Anlagestrategie besteht darin, dem Emittenten durch die Gewährung von Nachrangdarlehen die Umfinanzierung und den Betrieb des Erneuerbare-Energien-Projekts „Mieterstrom Mühlengrund 1“ zu ermöglichen. Mit dem Vorhaben sollen durch die Erzeugung und den Verkauf von Strom Umsätze generiert werden, um die Ansprüche der Nachrangdarlehensgeber:innen auf Zinszahlung und Rückzahlung der gezeichneten Nachrangdarlehensbeträge zu bedienen.

Die folgende Tabelle zeigt den Finanzplan des Projekts „Mieterstrom Mühlengrund 1“:
Der operative Cashflow wird aus den Umsatzerlösen des Stromverkaufs an die Mieterstrom-Kund:innen der Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH im Projekt „Mühlengrund 1“ und der EEG-Vergütung für die eingespeisten Strommengen generiert und des Weiteren durch die Kosten für den Bezug des Reststroms sowie die Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der Solaranlagen bestimmt. Die Vergütung der eingespeisten Strommengen nach EEG ist für die Laufzeit der Anlage gesichert und auf einem festen Niveau.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit setzt sich aus der Finanzierung bzw. der Umfinanzierung der Projektinvestitionen sowie den Zins- und Tilgungszahlungen zusammen. Im dargestellten Zeitraum sind keine weiteren Investitionen im Projekt „Mieterstrom Mühlengrund 1“ geplant.

Konditionen

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Zahlen und Termine zu diesem Projekt bereit.

Laufzeit Zins Tilgung Zinstermin Fälligkeit
5 Jahre 5,00 % endfälliges Darlehen 30.11. 30.11.2028
5 Jahre 4,50 % endfälliges Darlehen 30.11. 30.11.2028
Beteiligung: 525.000 Euro
Darlehensart: Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
Zinszahlungsrhythmus: jährlich, nachschüssig (act/365)
Verfügbar ab: 02.10.2023
Mindestanlagebetrag: 250 €. Darüber hinaus jeder durch 50 teilbare Betrag.
Maximalanlagebetrag: 10.000 €

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Darlehensvertrag

Ihr persönlicher Zahlungsplan (5,00 % Zinsen p. a.)

Ihre Investitionssumme:
Euro

Angenommen Sie vergeben zum Start des Projekts am 02.10.2023 ein Darlehen über 10.000 € zu 5,00 % Zinsen p. a. für die Laufzeit von 5 Jahren, dann sieht Ihr Zahlungsplan für dieses Darlehen wie folgt aus:

Jahr Datum Zahlung brutto davon Zinsen davon Tilgung Zahlung netto
(nach Steuern)
Status
1 30.11.2024 580,82 € 580,82 € 0 € 427,63 € ausstehend
2 30.11.2025 500,00 € 500,00 € 0 € 368,13 € ausstehend
3 30.11.2026 500,00 € 500,00 € 0 € 368,13 € ausstehend
4 30.11.2027 500,00 € 500,00 € 0 € 368,13 € ausstehend
5 30.11.2028 10.501,37 € 501,37 € 10.000,00 € 10.369,14 € ausstehend
Gesamt 12.582,19 € 2.582,19 € 10.000,00 € 11.901,16 €

Ihr persönlicher Zahlungsplan (4,50 % Zinsen p. a.)

Angenommen Sie vergeben zum Start des Projekts am 02.10.2023 ein Darlehen über 10.000 € zu 4,50 % Zinsen p. a. für die Laufzeit von 5 Jahren, dann sieht Ihr Zahlungsplan für dieses Darlehen wie folgt aus:

Jahr Datum Zahlung brutto davon Zinsen davon Tilgung Zahlung netto
(nach Steuern)
Status
1 30.11.2024 522,74 € 522,74 € 0 € 384,87 € ausstehend
2 30.11.2025 450,00 € 450,00 € 0 € 331,32 € ausstehend
3 30.11.2026 450,00 € 450,00 € 0 € 331,32 € ausstehend
4 30.11.2027 450,00 € 450,00 € 0 € 331,32 € ausstehend
5 30.11.2028 10.451,23 € 451,23 € 10.000,00 € 10.332,22 € ausstehend
Gesamt 12.323,97 € 2.323,97 € 10.000,00 € 11.711,05 €

FAQ

Ihnen als Anleger:in entstehen keinerlei Kosten. Die Registrierung und die Darlehensvergabe sind für Sie kostenfrei.
Überweisen Sie den Betrag nicht fristgerecht, wird das abgegebene Angebot zur Darlehensvergabe unwirksam. Falls der Zeitraum für die Darlehensvergabe noch läuft und die gesamte Fundingsumme noch nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit, neu zu investieren.
Mit dem Abschluss des Investitionsprozesses durch Klick auf „Jetzt zahlungspflichtig investieren“ gilt Ihr Darlehensvertrag als geschlossen. Sie können dann Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels eindeutiger schriftlicher Erklärung, z. B. per Brief, Telefax oder E-Mail, widerrufen. Danach können Sie bis zum Abschluss der Laufzeit nicht mehr von Ihrer Darlehensvergabe zurücktreten.
Ja. Die Zinsen aus dem Crowdinvesting unterliegen, wie auch andere Kapitalerträge, der allgemeinen Steuerpflicht. Ab dem 01.01.2023 werden die Kapitalertragssteuer direkt von der secupay AG an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die secupay AG ist ein BaFin zugelassenes Zahlungsinstitut und ist im gesamten Zahlungsprozess eingebunden. Sie haben die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen.
Die Einreichung eines Freistellungsauftrags ist leider nicht möglich.
Aktuell benötigen Sie für die Vergabe eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt eine Bankverbindung bei einem deutschen Kreditinstitut.

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Finanzierung erfolgreich abgeschlossen
  • Regionale Zeichnung (Berlin und Brandenburg) für Kund:innen der Berliner Stadtwerke

    • Fundingschwelle
      0 €
    • Laufzeit
      5 J
    • Zins
      5,00 %
    • Typ
      Erneuerbare Energien
    • Tilgung
      Endfällig
  • Regionale Zeichnung (Berlin und Brandenburg) für Nicht-Kund:innen der Berliner Stadtwerke

    • Fundingschwelle
      0 €
    • Laufzeit
      5 J
    • Zins
      4,50 %
    • Typ
      Erneuerbare Energien
    • Tilgung
      Endfällig

Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Neue Investitionen

750 Euro 22.11.2023 23:00 Uhr
250 Euro 22.11.2023 17:12 Uhr
8.500 Euro 20.11.2023 18:33 Uhr
1.500 Euro 20.11.2023 17:03 Uhr
5.000 Euro 17.11.2023 11:47 Uhr